Die Arbeit des öffentlichen Dienstes soll sinnvoll und erfolgreich sein. Das ist auch für die Beschäftigten wichtig und motivationsfördernd. Vor diesem Hintergrund werden in den komba Gremien auch immer wieder Positionen zu speziellen Berufs- und Aufgabengruppen entwickelt. So hat sich der komba Bundesfachbereich Sozial- und Erziehungsdienst mit der „Hilfe zur Erziehung“ befasst, worüber wir an dieser Stelle gern berichten.
Die Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendeinrichtungen mit den Schulen ist seit langem gesetzlich verankert. In vielen Handlungsfeldern hat sie inzwischen an Praxiserfahrung gewonnen, doch gibt es noch genug Hürden, die der gemeinsamen Aufgabe, den Heranwachsenden neben einer guten Bildungsgrundlage und berufsverwertbaren Fertigkeiten auch besonders die Erlangung sozialer Kompetenzen zu ermöglichen, im Wege stehen. „Um gemeinsam Prozesse zu fördern, ein Kind oder einen Jugendlichen auf sein späteres Leben ausreichend vorzubereiten, muss das Leitziel beider Institutionen noch mehr die Kooperation sein“, so Detlef Daubitz, Landesvorsitzender der komba gewerkschaft brandenburg und stellvertretender Vorsitzender des Bundesfachbereichs Sozial- und Erziehungsdienst.
In den Einrichtungen der Jugendhilfe sind oft Kinder und Jugendliche untergebracht, die auch gravierende schulische Probleme haben. Entsprechend dem im Sozialgesetzbuch (SGB) verankerten Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) bekommen Kinder und Jugendliche Hilfe zur Erziehung, wenn ihr Wohl nicht gewährleistet und Hilfe für ihre Entwicklung notwendig ist. Natürlich muss auch die Beschulung damit abgesichert sein. Doch damit beginnen oft die Probleme. Daubitz: „Es ist schon schwer genug, einen Heimplatz zu bekommen, der den spezifischen Notwendigkeiten des Kindes oder des Jugendlichen entspricht. Noch schwieriger ist dann der Schulplatz, der in optimaler Weise auf das in den Einrichtungen Gelernte aufbaut.“
Vertrauen und konkrete Zusammenarbeit
Worin liegen die Schwierigkeiten? Die Kinder oder Jugendlichen waren oftmals lange nicht mehr in der Schule. Sie haben Auffälligkeiten im Sozialverhalten und Probleme im Lern- und Leistungsbereich. „Das erschwert massiv das Finden einer geeigneten Schule, mit weit reichenden Folgen für das Kind oder den Jugendlichen in seiner zukünftigen Entwicklung“, bedauert Daubitz.
Damit eine Zusammenarbeit zwischen Schule und den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gelingen kann, formuliert der Bundesfachbereich Sozial- und Erziehungsdienst folgende Punkte:
- Eine Kooperation zwischen den beiden Institutionen kann nur gelingen, wenn beide Seiten vertrauensvoll und konkret zusammenarbeiten. Das beginnt schon vor der Aufnahme des Kindes oder Jugendlichen in der Einrichtung. Die Belange der Schule sind von den Kolleginnen und Kollegen in der Kinder- und Jugendhilfe zu beachten. Es ist notwendig, dass schon vor der Aufnahme das gemeinsame Gespräch mit der Schule gesucht wird, um das Kind oder den Jugendlichen individuell und langfristig in die Schule zu integrieren. Bei schwierigen Fällen ist immer das zuständige Schulamt zu beteiligen.
- Es müssen individuelle Wege zur Reintegration in die Schule in jedem Einzelfall gefunden werden. Es ist oft nicht möglich, dass das Kind oder der Jugendliche sofort in vollem Umfang am Schulbetrieb teilnimmt. Dabei ist es wichtig, einen umsetzbaren Übergang von Einrichtung und Schule zu gestalten und diesen intensiv zu begleiten. Günstig wäre es, dabei gemeinsam eine konkrete Zielvereinbarung abzuschließen.
- Im Alltag muss ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Erzieher und dem Lehrer erfolgen. Es muss dialogisch gearbeitet werden. Lehrer und Erzieher müssen sich regelmäßig, auch unabhängig von akuten Problemen, treffen, um die Zusammenarbeit abzusprechen und gegebenenfalls weiterführende Vereinbarungen abzuschließen.
- In Krisensituationen ist es notwendig, dass vor dem Ausspruch von Schulstrafen eine Absprache mit den Erziehern erfolgt. Für das Vertrauen des Kindes oder des Jugendlichen sowohl in seine Erzieher wie auch Lehrer, aber auch zum Beispiel für das Verarbeiten beziehungsweise Verstehen einer auferlegten Strafe, ist es immens wichtig, dass gerade in diesen Situationen die Verantwortlichen eng zusammenarbeiten, sich abstimmen und gemeinsam auftreten.
Gemeinsam für die Zukunft der Kinder eintreten
„Zusammenfassend kann man feststellen, dass Schule und Jugendhilfe eine gemeinsame Aufgabe haben, die sie auch gemeinsam meistern müssen: Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass Kinder und Jugendliche, die Hilfe bei ihrer Entwicklung benötigen, optimal auf die Zukunft vorbereitet werden. Dabei hat jede Profession ihre Schwerpunkte – auf die sie sich in der Praxis noch viel zu oft allein konzentrieren“, kritisiert Daubitz. Gelingen kann diese Aufgabe aber nur, wenn intensiv zusammengearbeitet wird. Eine gute Zusammenarbeit, so auch der Bundesfachbereich Sozial- und Erziehungsdienst der komba gewerkschaft, zeichnet sich vor allem durch gegenseitige Akzeptanz, gegenseitiges Verständnis und gegenseitiges Zutrauen aus. „Es muss das Ziel sein, eine gemeinsame Kultur der Kooperation zu schaffen“, resultiert Daubitz.